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Energieausweis

Energieausweis

Inhaltsübersicht:
  1. Wer braucht einen Energieausweis?
  2. Wer braucht keinen Energieausweis?
  3. Recht: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
  4. Wie liest man den Energieausweis richtig?
  5. Der Bedarfsausweis
  6. Der Verbrauchsausweis
  7. Was kostet ein Energieausweis?
  8. Wer muss den Energieausweis bezahlen?
  9. Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
  10. Was passiert, wenn kein Energieausweis vorliegt?
  11. Was passiert bei einem falsch ausgestellten Ausweis?
  12. Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
  13. Kritik am Energieausweis
Quelle: dena

Wer braucht einen Energieausweis?

Ein Energieausweis (= Energiepass) ist gesetzlich vorgeschrieben bei:
  • Neuvermietung, Neuverpachtung
  • Verkauf
Stichtage: 
  • Wohngebäude bis Baujahr 1965 - ab 1. Juli 2008,
  • Neuere Wohngebäude - ab 1. Januar 2009
  • Nichwohngebäude (z.B. Bürogebäude oder Gewerbe-
    immobilien) - ab 1. Juli 2009
Der Eigentümer ist auf Nachfrage verpflichtet dem Käufer/Mieter den Energieausweis zugänglich zu machen.

Wer braucht keinen Energieausweis?

Ein Ernergieausweis ist NICHT gesetzlich vorgeschrieben bei:
  • Bestehende Miet-/Pachtverträge
  • Ausschließlich selbst genutzte Gebäude
  • Baudenkmäler
  • Gebäude, die für religiöse Zwecke genutzt werden
  • provisorische Gebäude mit einer Nutzungsdauer bis zu zwei Jahren
  • Industrieanlagen, Werkstätten, landwirtschaftliche Nutzgebäude
  • Wohngebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden
  • freistehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m²

Recht: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (Bedarfsausweis) oder des gemessenen Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) ausgestellt werden.  
Bedarfsausweis ist rechtlich vorgeschrieben bei:
  • Wohnimmobilien max. 4 Wohnungen mit Bauantrag vor dem 1.11.1977 
Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis bei:
  • Wohnimmobilien max. 4 Wohnungen mit Bauantrag vor dem  1.11.1977 die die Wärmeschutzverordnung von 1977 bereits bei der Fertigstellung erfüllten bzw. die nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden
  • Wohnimmobilien max. 4 Wohnungen mit Bauantrag nach dem 1.11.1977
  • Wohnimmobilien ab 5 Wohnungen
  • Nichtwohngebäude

Wie liest man den Energieausweis richtig?

Ein StandardformularGrundsätzlich ist der Energieausweis ein vierseitiges Standardformular. Sowohl für den Bedarfs- wie auch den Verbrauchsausweis wird das selbe Formular benutzt.


Kreuzchen beachtenAuf Seite 1 wird im Block "Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes" angekreuzt, ob es sich um einen Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs (Bedarfsausweis) oder auf Grundlage des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) handelt. Hier ist ebenfalls vermerkt, von wem die Daten erfasst wurden. Bei den auch online erhältlichen Verbrauchsausweisen ist dies oft der Eigentümer. Im Falle des aufwändigeren Bedarfsausweis erfolgt die Datenerhebung meist durch den Aussteller.

Der Bedarfsausweis

Farblabel Bedarfsausweis; Quelle: dena
Berechnung des Energiebedarfs
Der Bedarfsausweis, auch Energieausweis auf Bedarfsbasis genannt, berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien bzw. seiner Bausubstanz und der Heizungsanlage unter Normbedingungen.
Hoher Aufwand
Im Bedarfsausweis finden alle relevanten Daten des Gebäudes Berücksichtigung. Die gesamte Gebäudehülle wird nach der Wärmedämmfähigkeit berechnet und die Anlagentechnik detailliert berücksichtigt. Hieraus ergeben sich der Jahresenergiebedarf sowie der Primärenergiebedarf. Anders als bei einem einfachen Verbrauchsausweis ist bei einem seriös erstellten Bedarfsausweis eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig, bei der eine Vielzahl von Einzeldaten aufgenommen werden.
Ermittlung Modernisierungsbedarf
Die Ansätze für sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen werden aus den Ergebnissen sofort sichtbar. Der Bedarfsausweis ist wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis und wird daher auch von der dena (Deutsche Energie-Agentur) empfohlen. 
Berücksichtigte Informationen:
  • Allgemeine Gebäudedaten (Baujahr, Gebäudetyp, Gebäudenutzung, Wohnfläche, Anzahl Wohneinheiten, Anzahl Geschosse)
  • Gebäudefoto (optional)
  • Daten zur Gebäudehülle (Ausbauzustand Dachgeschoss, Wandstärke, Fensterverglasung, Keller, Kellerdecke/Bodenplatte)
  • Dachform
  • Grundriss und Abmessungen des Gebäudes
  • Geschosshöhen
  • Abmessungen der Fenster (Fensterfläche jeweils nach Himmelsrichtung)
  • Daten zur Anlagetechnik (Baujahr, Art der Heizung, Standort, Systemtemperatur, Warmwasserbereitung, Gebäudekühlung/Lüftungsanlage)
Um einen Eindruck von dem Umfang des Bedarfsausweises zu bekommen, kann man sich diesen Musterausweis der dena anschauen.

Der Verbrauchsausweis

Farblabel Verbrauchsausweis; Quelle: dena
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an.
Energieverbrauchskennwert 
Zur Ermittlung des Energieverbrauchskennwertes sind Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Quellen (z.B. Abrechnungen über StromverbrauchGasverbrauchoder Heizkostenabrechnungen) für mindestens drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden zu Grunde zu legen, aus denen ein Durchschnittswert zu ermitteln ist.
Bereinigender Klimafaktor
Um eine energetische Bewertung und eine Vergleichbarkeit mit entsprechenden Referenzdaten zu ermöglichen wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen. 
Abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten
Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.

Was kostet ein Energieausweis?

Nach Angaben des Mieterbundes wird der Verbrauchsausweis zwischen 25 und 100 Euro und teilweise noch günstiger angeboten. Der Bedarfsausweis kostet je nach Aufwand und Größe des Hauses 200 bis 800 Euro. Die Kosten muss grundsätzlich der Hauseigentümer tragen.

Wer muss den Energieausweis bezahlen?

Für die Kosten des Energieausweises muss der Immobilienbesitzer aufkommen. Die Kosten können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Es ist aber nicht möglich die Kosten des Ausweises auf die Mieter umzulegen, da es sich nicht um Betriebskosten handelt.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Absolventen von Hoch- und Fachhochschulen einschlägiger Fachrichtungen, wie zum Beispiel:
  • Architekte
  • Bauingenieure
  • Schornsteinfeger
  • Versorgungstechniker
Für Wohngebäude ebenfalls austellberechigt:
  • Handwerksmeister
  • Handwerker mit bestimmten Voraussetzungen
  • Staatlich anerkannte Techniker
Generell müssen Aussteller während des Studiums den Ausbildungsschwerpunkt "energiesparendes Bauen" oder nach dem Studium zwei Jahre Berufserfahrung absolviert haben. Es genügt aber auch, wenn eine entsprechende Fortbildung, die den wesentlichen Inhalten des Anhangs der EnEV 2007 entspricht, nachgewiesen wird oder man ein öffentlich vereidigter Sachverständiger ist.

Was passiert, wenn kein Energieausweis vorliegt?

Beim Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, das von der Europäischen Gebäude-Richtlinie vorgeschrieben wird. Die Nicht-Einhaltung dieser Richtlinie wird als Ordnungswidrigkeit angesehen, können damit auch mehrfach anfallen. Das gilt auch für einen fahrlässig oder falsch ausgestellten Ausweis. Das max. Bußgeld kann bis zu 15.000 Euro betragen. Die genaue Höhe der Strafe wird sich aber wohl erst nach den ersten Gerichtsurteilen zu dem Thema einpendeln. Grundsätzlich fallen die Bußgelder nur an, wenn der Eigentümer auch verklagt wird.

Was passiert bei einem falsch ausgestellten Ausweis?

Auch bei falsch oder fahrlässig ausgestellten Energieausweisen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Besonders interessant: im Falle eines Immobilienverkauf kann es soweit kommen, dass der Käufer bei Falschangaben von einem Kauf zurücktreten und dieangefallene Kosten auf den Verkäufer abwälzen kann.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Sowohl Bedarfsausweise als auch Verbrauchsausweise sind ab dem Tag ihrer Erstellung zehn Jahre gültig.

Kritik am Energieausweis

Fachchinesisch
Um die Angaben des Energieausweises zu prüfen, ist Expertenwissen notwendig. Das Ergebnis wird in den Größen "Primärenergiebedarf", "Endenergiebedarf" und "Energieverbrauchskennwert" ausgewiesen. Diese Begriffe sind einem Laien nicht bekannt, weichen schon bei ein und demselben Gebäude stark voneinander ab und sind untereinander oft nicht vergleichbar.
Raum für Missinterpretation
Aus den Aussagen des Energieausweises ist ausdrücklich kein Rückschluss auf die tatsächlich auftretenden Energiekosten möglich. Gründe hierfür sind, dass die Berechnung auf einem Normklima in Deutschland und einer Normnutzung, wie einer gleichmäßigen Beheizung des Gebäudes, basiert. Der Standort und das Nutzerverhalten beeinflussen somit das tatsächliche Ergebnis.
Abweichungen bei Verbrauchsausweisen
  • Da beim Verbrauchsausweis der Warmwasserenergieverbrauch nicht zwingend berücksichtigt wird, sind - je nachdem - Abweichungen von 100 Prozent möglich.
  • Bei der Ermittlung des Energieverbrauches wird der untere Heizwert zugrunde gelegt. Da bei moderner Heizungstechnik meist Brennwerttechnik zum Einsatz kommt, entsteht eine scheinbare Ersparnis (bis zu -11 Prozent bei Erdgasheizung).
  • Die EnEV geht bei der Umrechnung vom Gebäudevolumen auf Gebäudenutzfläche von einer festen Geschosshöhe aus. Hohe Geschosse erreichen dadurch scheinbar bessere Werte als Gebäude mit niedrigen Geschossen. Die Unterschiede können über 40 Prozent betragen.
  • Die Zuordnung der Klimafaktoren zu Postleitzahlgebieten erfolgt nach einer Systematik, die mit den Klimazonen nach DIN EN 12831 nicht in Einklang stehen. Gebäude in klimatisch identischen Nachbarorten unterscheiden sich dadurch teilweise um 30 Prozent.

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